Gartenmitbenutzung

Gartenmitbenutzung bedeutet, dass mehrere Mieter einen Garten gemeinschaftlich benutzen dürfen. Eine Gartenmitbenutzung in einem Mehrfamilienhaus muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart werden.

Mustervorlagen zum Thema Gartenmitnutzung finden Sie hier.

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