Fristlose Kündigung
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen ordentlichen und fristlosen Kündigungen. Die fristlose Kündigung beendet das Mietverhältnis mit ihrem Zugang beim anderen Vertragsteil. Eine fristlose Kündigung ist nur bei einem besonders schweren Vertragsverstoß zulässig. Regelbeispiele für derartige Vertragsverstöße sind in § 543 BGB normiert. Die Aufzählung ist allerdings nicht abschließend. Ein wichtiger Grund für eine außerdordentliche Kündigung ist beispielsweise, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist.
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