Fotos im Internet

Die DSGVO enthält keine spezifischen Regelungen zum Umgang mit Fotos von natürlichen Personen im Internet. Regelungen zum Recht am eigenen Bild enthält in Deutschland das KUG ("Kunsturhebergesetz"), wonach Bildnisse grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen (§ 22 KUG). § 23 KUG regelt Ausnahmen von dem Grundsatz der Einwilligung z.B. bei Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder bei Bildern von Versammlungen.

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