Fachhandwerkerklausel im Wohnraum

Eine sog. Fachhandwerkerklausel beschreibt eine Schönheitsreparaturklausel, in der der Wohnungsmieter verpflichtet wird, die fälligen Schönheitsreparaturen zwingend durch einen Fachhandwerker ausführen zu lassen. Die Ausführung in Eigenleistung wird ihm untersagt, was eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellt und daher die gesamte Klausel unwirksam werden lässt.

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