Ersatzvornahme eines Mieters
Wenn ein Vermieter einen bekannten Mangel nach einer wirksamen Aufforderung des Mieters innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt, kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen (lassen) und die hierfür entstehenden Kosten vom Vermieter verlangen. Diese Selbstvornahme des Mieters nennt man Ersatzvornahme.
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