Einwilligung
Die Einwilligung des Betroffenen ist ein Rechtfertigungsgrund für die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO. In der DSGVO ist die Einwilligung der betroffenen Person definiert als jede freiwillige für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist (Art. 4 Nr. 11 DSGVO). Die Einwilligung muss nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen; nach der DSGVO genügt eine konkludente Handlung, soweit diese unmissverständlich ist.
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