Dokumentationspflicht nach DSGVO

Die DSGVO fordert vom Verantwortlichen, dass er die Einhaltung der gesetzlichen Verarbeitungsgrundsätze nachweisen können muss (Art. 5 Absatz 2 DSGVO, "Rechenschaftspflicht"). Es ist damit nicht mehr erforderlich, dass die Aufsichtsbehörde dem Verantwortlichen erst einen Verstoß nachweist, um eine Sanktion verhängen zu können. Allein der fehlende Nachweis, d.h. in der Regel die erforderliche Dokumentation stellt eine Gesetzesverletzung dar, die zu einem Bußgeld führen kann. Für den Verantwortlichen ist es damit nicht ausreichend, sich nur an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, sondern er muss die Einhaltung z.B. durch die Vorlage eines Verfahrensverzeichnisses für die konkrete Verarbeitungstätigkeit nachweisen können.

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