Abflussprinzip
Im Rahmen der Abrechnung der Betriebskosten für den vereinbarten Abrechnungszeitraum kommen in der Regel das Abflussprinzip oder das Abgrenzungsprinzip (Leistungsprinzip) zur Anwendung. Beim sogenannten Abflussprinzip werden die Kosten in die Abrechnung eingestellt, die während des Abrechnungszeitraums tatsächlich bezahlt worden sind. Beispiel: der Energieversorger rechnet im März Kosten ab, die sich auf den Zeitraum Februar letzten Jahres bis Februar des aktuellen Jahres beziehen. Der Abrechnungszeitraum ist in diesem Beispiel das Kalenderjahr. Die gesamten Kosten werden im aktuellen Kalenderjahr berücksichtigt (obwohl ein Teil der Kosten im letzten Jahr entstanden sind).
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