Deklaratorisches Schuldanerkenntnis
Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis begründet keine neue selbstständige Schuld, sondern liegt nur dann vor, wenn die Parteien damit den Zweck verfolgen eine bestehendes Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Teilen dem Streit endgültige Regelungen festzulegen.
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