Betriebskostenpauschale

Nach § 560 BGB können der Vermieter und der Mieter vereinbaren, dass zur Abgeltung der Betriebskosten eine Pauschale gezahlt wird. Mit der Zahlung der Pauschale sind dann alle Betriebskosten abgegolten, selbst wenn die tatsächlichen Kosten höher oder geringer sind. Über die Betriebskosten wird nicht abgerechnet. Achtung: über die Heizkosten muss grundsätzlich immer abgerechnte werden.

Mustervorlagen zum Thema Betriebskostenpauschale finden Sie hier.

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