Bauträger
Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das auf einem eigenen Grundstück und auf eigene Rechnung Immobilien zur gewerbsmäßigen Veräußerung errichtet. Als gewerbsmäßiger Bauherr bedarf der Bauträger einer Erlaubnis nach § 34c GewO und unterliegt, zum Schutz der Erwerber der zu errichtenden Immobilie, den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung.
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Ihre Experten für Immobilienrecht und Datenschutz - GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH