Aufrechnung
Wenn zwei Personen gleichartige, fällige Ansprüche, also z.B. gegenseitige fällige Geldforderungen gegeneinander haben, können diese miteinander "verrechnet" werden, wenn dem anderen Teil die Aufrechnung erklärt wurde. Beide Forderung erlöschen dann in der Höhe in der sie gegeneinander aufgerechnet werden.
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