Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), verfolgt das Ziel, Benachteiligungen u.a. aus Gründen der Rasse, des Geschlechts oder einer Behinderung zu verhindern. Dieses Gesetz ist auch in Bezug auf den Zugang zu Wohnraum zu beachten.
Bei Benachteiligungen kann die betroffene Person eine entsprechende Klage erheben. Dafür gelten kurze Fristen. Bei der Auswahl von Mietern sind Vermieter verpflichtet, nicht benötigte Daten zu löschen. Solange noch eine Klage nach dem AGG zu befürchten ist, dient das AGG als Rechtsgrund für den Vermieter, die Daten zu speichern im Sinne der DSGVO.
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