Abrechnungszeitraum
Betriebskosten fallen regelmäßig an. Über die Betriebskosten rechnet der Vermieter in der Regel ab. Der Abrechnungszeitraum ist dabei die Zeitspanne, in der bestimmte Betriebskosten angefallen sind - meist ist der Abrechnungszeitraum ein Jahr. Dieses Jahr kann dem Kalenderjahr entsprechen (dass heißt die Zeit vom 01.01. eines Jahres bis zum 31.12. eines Jahres) oder beispielsweise der Zeit vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des nächsten Jahres.
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