Abrechnungsfrist
Die Abrechnungsfrist ist eine der beiden wichtigsten Fristen im Betriebskostenrecht. Sie besagt, dass der Vermieter genau 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit hat um die Betriebskostenabrechnung zu erstellen, ggf. zu berichtigen und dem Mieter zuzustellen. Erfolgt die Abrechnung und Zustellung nicht innerhalb der Frist von 12 Monaten, können Nachzahlungen aus der Abrechnungen nicht mehr vom Mieter verlangt werden.
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