Was ist gerade aktuell – Neues aus dem Miet- und WEG-Recht
Bericht der Herbsttagung der AG Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein
02.10.2024Und was war DAS THEMA des ersten Tages? Nicht die Referate (siehe unten), sondern die Gesetzesänderungen:
- Die Balkonkraftwerke / Steckersolargeräte als privilegierte Baumaßnahmen sind durch den Bundesrat. Es gilt als nun das hier bereits Gesagte.
- Noch nicht durch den Bundesrat, aber durch den Bundestag ist das Bürokratieentlastungsgesetz. In § 550 BGB wird das Wort Schriftform durch Textform ersetzt. Befristete Mietverträge können zukünftig auch per WhatsApp geändert werden. Dazu werden wir weiter berichten.
Tatsächlich brachten die Diskussionen rund um meinen und die anderen Vorträge Erkenntnisgewinne bei mir und werden Erkenntnisgewinne bei Ihnen bringen, denn ich habe viele Ideen für neue Webinare, Beiträge und Verwaltertalks gesammelt.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus den Vorträgen als Kurzform folgen hier, die ausführlichen Beiträge noch in diesem Jahr:
- Für alle in Gegenden mit Mietpreisbremse sehr interessant war der Vortrag „Die (ungewollte) Umgehung der Mietpreisbremse“. Hier eine Idee des Referenten Dr. Brückner: Vermieten Sie doch die Fahrradabstellplätze separat. Er bezog sich auf die Rechtsprechung zur getrennten Vermietung von Kellern. Dies hätte neben der höheren Miete einen weiteren Vorteil: Sie wissen, wem die Fahrradleichen gehören. Wenn Sie hier Anregungen zur Gestaltung der Mietverträge oder Hinweise zur Umsetzung wünschen, können Sie sich gern an uns wenden.
- Die vorsitzende Richterin am LG Berlin Siegmund sprach über die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen nach Modernisierung. Tatsächlich kann nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von sechs Jahren nur um 3,00 bzw. 2,00 €/m² die Miete erhöht werden. Der Vortrag widmete sich der interessanten Frage: Was ist dann im siebten Jahr. Kann auch nach sechs Jahren die Miete wegen der alten Modernisierungsmaßnahme erhöht werden?
Frau Siegmund (unter anderem zuständig für Berlin Neukölln und vom BGH sehr geschätzt) sprach sich dafür aus und wies auf einige Dinge hin, die dann bei den Modernisierungsankündigungen und Mieterhöhungen direkt nach der Modernisierung zu beachten sind. Die Frage ist durchaus umstritten, der Münchener Vorsitzende Richter am OLG Fleindl stimmte zu, Prof. Börstinghaus sah dies zu 2/3 anders zeigte sich aber schon zu 1/3 überzeugt. In meinem Beitrag in zwei Wochen werde ich dies ausführlich beleuchten.
Ansonsten lauschten alle den folgenden Referenten und Informationen:
- Richterin Wiegand vom BGH (VIII.) berichtete über die Urteile zur Untervermietung, über die wir hier berichtet haben. Außerdem ging es um Kündigungen und Kündigungsgründe (hier). Sie sehen also, liebe Lesenden, bei uns sind Sie auf dem Laufenden zur Rechtsprechung des BGH in Wohnraummietsachen. Über weitere Urteile werden wir berichten und diese einordnen. Außerdem steht die Jahresplanung 2025 der Webinare an und auch dort wird die aktuelle Rechtsprechung wieder ein Thema sein.
- Richter Dr. Günther ebenfalls vom BGH (XII.) hatte tatsächlich nichts zu berichten, weil er bzw. sein Senat nichts zum Gewerberaummietrecht zu entscheiden hatten. Dass es dennoch interessant war, lag an dem sehr erfrischenden Vortrag über alte Rechtsprechung 2020 und 2021 (die aber eher für Anwälte interessant war). Daher liebe Lesende hier ein Aufruf: Wenn Sie ein interessantes gewerberaummietrechtliches Problem haben, dass der BGH noch nicht entschieden hat, wir vertreten Sie gern.
- Was die nächste Referentin – Ihre treue Berichterstatterin – erzählt hat, finden Sie unter anderem hier oder in dem nächsten Webinar zum Thema DS-GVO und Mietrecht. Viele Kollegen freuten sich über den Einstieg in die DS-GVO und die Informationen zur Mieterselbstauskunft.
- Dann ging es um Mietkautionen (RA Rehfeld). Auch hierzu verweise ich auf die neu geplanten Webinare, denn der Webinarplan für das 1. HJ 2025 ist fertig. Aber wir haben auch noch Platz für Ihre Wünsche – also, wenn Sie an bestimmten Themen interessiert sind… wir freuen uns auf Ihre Ideen und Vorschläge.
- RA Drasdo sprach über § 15 WEG. Danach müssen Nutzer von Sondereigentum Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum dulden. Viele Probleme haben sich aufgetan. Ich widme diesen einen Beitrag in den nächsten Wochen, auch ein Webinar wird im nächsten Jahr folgen.
- Den Abschluss des Tages (noch vor dem Kickerturnier) bildete ein Vortrag zum Teilverkauf von Immobilien. Dies ist ein Thema, was wir alle aus der Werbung kennen.
Fakt ist: zu empfehlen sind die aktuellen Produkte nicht. Das Ergebnis ist mit besserer Rendite auch einfacher zu erreichen. Auch hier folgt ein eigener Beitrag.
Das Kickerturnier gewannen Berliner Kollegen und dann begann der zweite Tag:
- Dr. Brückner, vorsitzende Richterin am BGH, hatte viel zu berichten. Im Wohnungseigentumsrecht gab es viele Entscheidungen. Wir bereiten auch hier Webinare zur aktuellen Rechtsprechung und zu einzelnen Entscheidungen vor. Selbstverständlich werden wir hier aktuell berichten. Außerdem teilte sie mit, dass weitere Entscheidungen zu Kostenbeschlüssen folgen werden. „Im § 16 Abs. 2 ist sehr viel Musik“ ;-)
- Der krönende Abschluss war ein Vortrag zum Thema Bauliche Veränderungen in der vermieteten Eigentumswohnung von RA Hannemann. Hier kann ich über das bereits auf unserer Seite Veröffentlichte verweisen.
Fazit:
In § 16 Abs.2 WEG ist Musik, der BGH kürzt Schönheitsreparaturen mit SHR ab und Berliner Anwälte können kickern. Für unsere und Ihre (?) Praxis bedeutender waren die Anmerkungen zur Mietpreisbremse und der Meterhöhung nach Modernisierung. Mit uns bleiben Sie auf dem Laufenden!
Autorin: Katharina Gündel,
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