Datenschutzmanagement - Wie organisiere ich den Datenschutz im eigenen Unternehmen?
Wie organisiere ich den Datenschutz im eigenen Unternehmen?
24.04.2024Wie organisiere ich den Datenschutz im eigenen Unternehmen und stelle dabei sicher, dass alle Vorgaben der DSGVO eingehalten werden?
Um den Datenschutz im eigenen Unternehmen richtig organisieren und überwachen zu können, ist es wichtig, zumindest die Grundlagen des Datenschutzes selbst zu verstehen. Die nachfolgenden dargestellten Grundsätze sollen Ihnen als Leitfaden dienen, um grundlegende Aufgaben zu erkennen und adäquate Strukturen zur Umsetzung des Datenschutzes etablieren zu können. Doch das ist nicht alles. Wir haben für Sie die Grundsätze ausgeführt und geben Ihnen mehr Details dazu, was Sie in den einzelnen Punkten beachten müssen. Die detaillierte Ausführung der einzelnen Grundsätze finden Sie in unserer Mustervorlage:
1. Verschaffen Sie sich einen Überblick über sämtliche Prozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
2. Stellen Sie sich die Frage, ob für jeden der Verarbeitungszwecke eine Rechtsgrundlage vorhanden ist.
3. Prüfen Sie, ob für jeden der Verarbeitungsprozesse transparente Informationen für den Betroffenen zugänglich sind.
4. Stellen Sie sicher, dass alle Verarbeitungsprozesse in einem Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO gelistet sind.
5. Prüfen Sie, für die personenbezogenen Daten aller Verarbeitungsprozesse eine Speicherdauer festgelegt haben und ob die Daten tatsächlich nach der festgelegten Frist gelöscht werden.
6. Gewährleisten Sie, dass Sie mit sämtlichen Vertragspartnern, die Zugriff auf personenbezogene Daten nehmen können, ggf. erforderliche flankierende datenschutzrechtliche Verträge geschlossen haben.
7. Arbeiten Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten zusammen
8. Stellen Sie sicher, dass Sie Betroffenenrechten fristgerecht erfüllen können.
9. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen über eine datenschutzkonforme Webseite verfügt.
10. Regeln Sie ein Verfahren für die Meldung von Datenschutzvorfällen.
11. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter und verpflichten Sie Ihre Mitarbeiter zur Vertraulichkeit.
12. Treffen Sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 25, 32 DSGVO).
13. Sorgen Sie dafür, dass Sie die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachweisen können.
Sie wollen mehr Details zu den einzelnen Schritten? Ein passendes Dokument haben wir hier für Sie erstellt.
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Autorin: Tanja Zerull, GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bildnachweis: Pixabay