Verwalter Talk: Datenschutzgrundverordnung gemeinschaftliche Verantwortliche

Beschreibung

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht die Person des Verantwortlichen vor. In der Immobilienbranche gibt es verschiedene Verantwortliche - z.B. die Wohnungseigentümergemeinschaft, den WEG-Verwalter, den Eigentümer. Was passiert, wenn mehrere Verantwortliche zusammenarbeiten? Brauchen diese einen Vertrag? Was muss im Vertrag geregelt sein? Wie kann die Aufgabenverteilung zwischen den Verantwortlichen sein?

Video schauen – Fragen beantworten – MaBV-Bescheinigung bekommen
Schwerpunkte:
- Welche Personen gibt es in der DSGVO?
- Was passiert, wenn mehrere Verantwortliche zusammenarbeiten?
- Muss zwischen den Verantwortlichen ein Vertrag geschlossen werden?
- Was passiert, wenn kein Vertrag vorliegt - droht ein Bußgeld?

Zuordnung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
8. Verbraucherschutz
   8.1.3 Datenschutz

Sehen Sie hier einen kurzen Teaser zum eigentlichen Video:

Dauer: 00:04:34

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