Ordentliche Kündigung des Vermieters
Der Vermieter kann ein Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung hat. Wann ein berechtigtes Interesse insbesondere besteht, ist in § 573 Abs. 2 BGB geregelt (schuldhafte nicht unerhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter, Eigenbedarf, Verwertungsabsicht).
Lexikonbeiträge erstellt von:
Ihre Experten für Immobilienrecht und Datenschutz - GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH