Allgemeines Wohngebiet
Beim allgemeinen Wohngebiet handelt es sich um das am häufigsten festgesetzte Wohngebiet, welches nicht ausschließlich, sondern nur "vorwiegend" dem Wohnen dient. Welches Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet zulässig ist, ist in § 4 BauNVO geregelt.
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