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Zwei unterschiedliche Kautionsforderungen

Ich habe folgende Situation: Ein Pärchen hatte eine Wohnung gemeinsam angemietet. Beide haben sich getrennt und nun den Mietvertrag gemeinsam gekündigt. Ich wurde gebeten, mit dem Mieter einen neuen Mietvertrag als alleinigen Mieter abzuschließen; dies wird auch erfolgen. Die ehemalige Mieterin fordert die Zahlung der gesamten Kaution an sie; sie hätte diese bei Einzug allein entrichtet. Der Mieter gibt an, die Hälfte der Kaution stünde ihm zu. Die Mieter sprechen mittlerweile nicht mehr miteinander.

Frage: Muss ich der Frau die gesamte Kaution oder nur anteilig, d.h. die Hälfte auszahlen?

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Die Mieter können nur gemeinsam Auszahlung der Kaution (an den einen oder anderen oder anteilig) verlangen, denn sie sind Gesamtgläubiger. Eine solche gemeinsame Erklärung kann auch in getrennten Schreiben erfolgen; die Erklärungen müssen dann aber inhaltlich übereinstimmen. Solange übereinstimmenden Erklärungen der Mieter erfolgen, wie mit der Kaution zu verfahren ist, schulden Sie keine Auszahlung und solange sollten Sie auch nicht auszahlen.

Sie sollten beide Mieter darauf hinweisen, dass wegen der widersprüchlichen Aufforderungen zunächst keine Auszahlung erfolgen wird und dass Sie die Kaution erst auszahlen werden, wenn übereinstimmende Erklärungen der Mieter vorliegen.